Stone-tec 2009 in Nürnberg, Internationale Fachmesse für Naturstein
Der Stonereport veröffentlicht monatlich 
      Informationen und News für Produzenten und Verarbeiter von Naturstein, Granit, Marmor, Sandstein, Schiefer sowie den Natursteinhandel weltweit sowie die Märkte in Europa. Herausgeber sind die NürnbergMesse mit der internationalen 
      Naturstein-Fachmesse Stone+tec und die Naturstein-Fachzeitschrift STEIN, dem Magazin für den Natursteinmarkt vom Callwey Verlag, München
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STEIN ist die Zeitschrift für Naturstein vom Callwey Verlag. Stein zeigt, wo Naturstein zum Einsatz kommt: an der Fassade, am Boden, in Bad und Küche, für Gärten und Parks, für Skulpturen und Grabdenkmäler, in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt und berichtet über wirtschaftliche Produktions-, Verlege- und Versetztechniken bei Granit, Marmor, Quarzit, Onyx, Limestone und Sandstein, Bei Fliesen und Platten und Grabsteinen, Grabdenkmälern.
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Gewinnung & Handel

Anforderungen an die Trittschalldämmung nach Norm

Anforderungen an die Trittschalldämmung nach Norm

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Schallbrücke verursacht durch Leitungen auf der Rohdecke

Schallbrücke verursacht durch Leitungen auf der Rohdecke

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15.05.2009 | Artikel weiterempfehlen »

Schutz vor Trittschall

Beanstandungen vermeiden

Die üblicherweise im Neubau ausgeführte Art der Trittschalldämmung des Fußbodens ist der schwimmende Estrich, der auf einer Dämmschicht liegt. Das Konstruktionsprinzip baut auf der Tatsache auf, dass Schall im Gebäude immer über das trennende und die flankierenden Bauteile übertragen wird. Ziel der Schallschutzmaßnahmen muss es deshalb sein, dass in Schwingungen versetzte Bauteil (Estrich mit Belag) vollständig von den flankierenden Bauteilen zu trennen. Dies wird bei Fußböden über die elastische und schwingungsdämpfende Dämmschicht aus Polystyrol- oder Mineralfaserplatten und die Randdämmstreifen erreicht. Die Wirksamkeit der Trittschalldämmung hängt hierbei von der Masse des Estrichs, den trittschalldämmenden Eigenschaften des Dämmstoffs (der dynamischen Steifigkeit), seiner Dicke und der Funktionstüchtigkeit des Randdämmstreifens ab. Mängel der Trittschalldämmung dieser Konstruktionsart sind praktisch immer auf Schallbrücken der unterschiedlichsten Art zurückzuführen.

Die DIN 18560 »Estriche im Bauwesen«, Teil 2 »Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten« fordert, dass vor der Verlegung der Dämmschicht (speziell auch der Trittschalldämmung) eine ebene Oberfläche hergestellt werden muss. Rohrleitungen oder andere Einbauteile müssen deshalb vor Verlegung der Dämmschicht in einen extra einzubauenden Ausgleich eingebettet werden. Auch der Randdämmstreifen ist vor der Verlegung der Dämmschicht einzubauen und gegen Verschieben zu sichern. Das Abschneiden darf erst nach Einbau des Belages erfolgen.


Anforderungen nach Norm

Wie wird nun der Schallschutz in Gebäuden beurteilt? Nach wie vor werden die Anforderungen an den baulichen Schallschutz in der DIN 4109 »Schallschutz im Hochbau« Ausgabe 11/1989 geregelt. Die in der DIN festgelegten Mindestanforderungen werden durch ein Beiblatt 2 zur DIN 4109 »Schallschutz im Hochbau, Hinweise für die Planung und Ausführung; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz, Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitbereich« vom November 1989 ergänzt. Die Mindestanforderungen gelten immer, während das Beiblatt 2 vertraglich zu vereinbaren ist.
Einige Gerichtsurteile zu Streitigkeiten bezüglich des Schallschutzes in Gebäuden zeigen jedoch, dass die Richter bei der Beurteilung des erreichbaren Schallschutzes zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes auf vergleichbare Bauwerke und deren Trittschallschutz zurückgreifen. Die Rechtsprechung spricht hier zugunsten des Verbrauchers, sodass auch die Einhaltung der Mindestanforderungen nach DIN 4109 nicht immer ausreichend sein muss. Deshalb sollten zur Vermeidung von Streitigkeiten grundsätzlich die Normwerte zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden. Das Regelwerk gilt zu Recht als technisch überholt und wird zurzeit überarbeitet. Da aber bis heute über den neuen Normenentwurf keine Einigkeit erzielt werden konnte, sind die alten Normen nach wie vor gültig.


Schallschutz verbessern

Im Zuge von Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen darf sich deshalb der Schallschutz keinesfalls verschlechtern bzw. er sollte verbessert werden. Dies gilt auch für Altbauten, für die die Mindestanforderungen nach DIN 4109 zum Erstellungszeitpunkt noch nicht gegolten haben. In diesem Fall sollte man immer vom »Bestandsschutz« ausgehen.
Besonders interessant kann der Fall werden, wenn ein Teppichboden gegen einen festen Belag ausgetauscht werden soll. Da sich bei vorhandenen Schallbrücken diese Renovierungsmaßnahme in der Regel trittschallmindernd auswirkt, sollten in diesem Anwendungsbereich trittschallverbessernde Maßnahmen bei gleichzeitiger Minimierung der Bauhöhe des neuen Belags geplant werden. Trotz dieser Maßnahme können im ungünstigsten Fall, wenn z.B. der schalldämmende Teppich die Fehler bei der Ausführung des schwimmenden Estrichs vollständig kaschiert hatte, durch die Verlegung des Hartbelages die Mindestanforderungen an den Schallschutz nicht mehr erreicht werden.

Eine deutliche Verbesserung der Situation kann jedoch die Verlegung des starren Belages in Kombination mit einer elastischen Zwischenschicht in Form von Trittschalldämmplatten oder -matten bewirken.

Das Prinzip der Trittschalldämmung beruht auf dem System Masse (Belag), Feder (Dämmplatte) und Masse (Estrich bzw. Massivdecke). Über die Feder, d.h. die gegenüber dem Belag weichere Dämmplatte, soll eine direkte Ableitung des Trittschalls in den Estrich bzw. die Massivdecke behindert werden. Die Trittschalldämmung nimmt mit der Erhöhung der Masse des Estrichs oder einer besseren Dämmwirkung der Platte zu. Da eine Erhöhung der Estrichdicke in der Regel nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, muss die Dämmplatte optimiert werden. Das Maß für die Wirksamkeit der Dämmwirkung gegenüber Trittschall ist die dynamische Steifigkeit s` in MN/m3. Die dynamische Steifigkeit spiegelt das Federungsvermögen des Dämmstoffes wider und ist eine Kombination aus Gefügesteifigkeit des Dämmstoffes und der Luftsteifigkeit. Die Trittschalldämmung nimmt mit abnehmender dynamischer Steifigkeit zu. Die Kombination eines starren Belages mit einer »weichen« Dämmplatte stellt zwangsläufig die Frage nach der mechanischen Beständigkeit.

Die Auswahl geeigneter Trittschalldämmplatten muss deshalb immer in Abhängigkeit der späteren mechanischen Belastung der Fläche, der Art des Belages und des gesamtem Systemaufbaus des Fußbodens erfolgen. Da es sich bei diesem Bodenaufbau immer um eine herstellerspezifische Sonderlösung handelt, gelten die Hinweise und eventuelle Einschränkungen für die Verlegung und die spätere Nutzung.

Die meisten der auf dem Markt befindlichen Trittschalldämmplatten sind nur für wohnungsbautypische Belastungen bis 2 kN/m2 ausgelegt. Die Beläge sind immer in Bezug auf Punktlasten als kritisch einzustufen. Zum Teil werden auch Beschränkungen hinsichtlich des zu verlegenden Formates sowohl nach oben als auch nach unten ausgesprochen, z.B. kein Mosaik und keine großformatigen Platten.

Im Rahmen der Sanierung sind häufig Untergründe vorhanden, die keine Verlegereife im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik besitzen. Mischuntergründe, Risse oder keine ausreichende Verformungssteifigkeit wie z.B. bei Holzuntergründen führen bei einer direkten Verlegung von Keramik oder Naturwerkstein zu Rissen oder Hohllagen des Belages. Der Einsatz von flexiblen, weich federnden Trittschalldämmelementen führt neben der Erhöhung der Trittschalldämmung auch zu einer Entkopplung des Belages vom Untergrund. Die Entkopplung ist in diesem Fall ein positives Nebenprodukt der Verbesserung der Trittschalldämmung.

Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Trittschalldämmung von Hartbelägen ist der Einsatz von schalldämmenden Verlegewerkstoffen. Der Klebe- oder Ausgleichsmörtel wird in diesem Fall anstelle von Quarzsand mit einem Leichtfüllstoff als Zuschlag formuliert. Für die Verbesserung der Dämmwirkung bietet sich in diesem Fall Gummigranulat an, das in einer abgestuften Sieblinie als Füllstoff dem Mörtel beigemischt wird. Da Gummigranulat neben der schalldämmenden Eigenschaft auch die Verformungseigenschaften des Mörtels verbessert und leichter als Quarzsand ist, können Klebemörtel formuliert werden, die eine hohe Ergiebigkeit besitzen, hoch verformungsfähig sind (S2 nach DIN EN 12002) und sich geschmeidig verarbeiten lassen (z.B. Mapei-Ultraflex S2 Mono).


Zur Vermeidung von Mörtelbrücken, die zu Schallbrücken führen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

1) Setzen eines Randdämmstreifens

2) Plattenstöße pressverlegen und mit selbstklebendem Dichtband abkleben,

Bei der Verlegung des Belages ist im Regelfall eine Plattengröße von 900 cm2 bei wohnungsbautypischer Belastung nicht zu überschreiten. Als Verlegemörtel sollten vorzugsweise auf den Belag abgestimmte Dünn- oder Mittelbettkleber der Qualitätsstufe C2 S1 nach DIN EN 12004 eingesetzt werden. Die Verfugung der Belagfugen sollte mit kunststoffvergüteten zementären Fugmörteln der Qualitätsklasse CG 2 gem. DIN 138888 (z.B. Mapei Ultra-Color Plus) vorgenommen werden.
Auf einigen der Trittschalldämmplatten (z.B. Mapei Unireno) kann sogar eine Elektroflächenheizung direkt angeordnet werden. In diesem Anwendungsfall wirken sich die wärmedämmenden Eigenschaften der Platten besonders positiv aus.


Tipps für den Einsatz

1) Die in den technischen Merkblättern von Herstellern bzw. Vertreibern angegebenen Werte für die Trittschallverbesserung beziehen sich auf Messungen auf dem Normprüfstand. Eine Übertragung der Werte 1:1 auf das konkrete Bauvorhaben ist nicht möglich, da die tatsächlich erreichbare Trittschallverbesserung immer vom konkreten Bodenaufbau abhängt.

2) Vorsicht deshalb bei der voreiligen Bestätigung von erreichbaren Verbesserungen der Trittschalldämmung in konkreten dB, die in den technischen Merkblättern angeben sind. Sofern ein verbindlicher Trittschalldämmwert vor Ausführung zugesichert werden muss, ist grundsätzlich der Hersteller bzw. Vertreiber des Trittschalldämmsystems zu konsultieren.

3) Konkretere Angaben zur erzielbaren Verbesserung der Trittschalldämmung können nur bauphysikalische Berechnungen eines Ingenieurbüros oder eine vergleichende Messung vor Ort an Musterflächen ergeben.

4) Die Auswahl der Art der Trittschalldämmelemente muss unter Beachtung der späteren mechanischen und Nassbelastung sowie der Belagsart hinsichtlich Format und Dicke erfolgen.

5) Vor dem Einbau sollte immer der vorhandene Untergrund auf Schallbrücken geprüft werden, die eventuell mit leichtem Aufwand behoben werden können.

6) Schallbrücken in Form von Mörtelbrücken müssen ausgeschlossen werden, da hierdurch die ohnehin nur geringe Verbesserung der Trittschalldämmung weiter reduziert wird. Die Kombination Trittschalldämmelemente und Verbundabdichtung mit Dichtbändern in den Anschlüssen Wand/Boden ist oftmals kritisch, da im Wand-Boden-Anschlussbereich durch­­gehende zementäre Abdichtungen Schallbrücken darstellen können.

7) Hartbeläge in Kombination mit Trittschalldämmelementen haben einen anderen Klang, auf den der Kunde hingewiesen werden sollte. Durch die Verwendung von schalldämmenden Klebemörteln, die mit Gummigranulat gefüllt sind, können dieses Klangbild und auch die subjektive Wahrnehmung des Trittschalls positiv beeinflusst werden.


Autor: Detlev Krüger. MAPEI GmbH


s-stein.com


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